AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Interim Management Solutions Kratz GmbH

1. Begriffsbestimmung
In den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) wird das Unternehmen Interim Management Solutions Kratz GmbH mit dem Begriff „IMS Kratz GmbH“ benannt.

Der Vertragspartner der „IMS Kratz GmbH“ wird mit dem Begriff „Kunde“ benannt. Beide nachfolgend einzeln auch „Partei“ und gemeinsam auch „Parteien“.

2. Geltungsbereich, Vertragsabschluss
Gegenstand dieser AGB ist die Erbringung und Vergütung von werkvertraglichen und/oder Beratungs-Leistungen (im folgenden „Leistungen“ oder „Projekt“) durch IMS Kratz GmbH.

Die zu erbringenden Leistungen im Einzelnen sind in der jeweiligen vertraglichen Leistungsbeschreibung detailliert und abschließend aufgeführt.
Die Angebote, Leistungen und Verträge von oder mit IMS Kratz GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Etwaig abweichende Vereinbarungen zwischen IMS Kratz GmbH und dem Kunden gelten nur insoweit, als sie von IMS Kratz GmbH und dem Kunden als Teil der zwischen Ihnen getroffenen Vereinbarung schriftlich bestätigt werden.
IMS Kratz GmbH und der Kunde sind sich darüber einig, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden auf Verträge mit IMS Kratz GmbH keine Anwendung finden.

Angebote der IMS Kratz GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge des Kunden an die IMS Kratz GmbH sind nur dann bindend, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden oder die IMS Kratz GmbH die Leistung erbracht hat. Ein bestätigter Auftrag kann durch den Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung und unter Berücksichtigung der eventuell auferlegten Bedingungen geändert werden.

3. Vertraulichkeit
Die Parteien gewährleisten höchste Vertraulichkeit, insbesondere im Hinblick auf betriebsinterne Informationen des Kunden, personenbezogene Daten, oder auch auf Konditionen und Vergütungssätze.

Die Parteien kommen überein, dass sämtliche gegenseitig überlassenen Unterlagen und Dokumente nach Abschluss des Mandates zurückgegeben bzw. vernichtet werden.

Eine Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nicht, wenn es sich um allgemein bekannte oder im Laufe der Vertragsbeziehung allgemein bekannt gewordene Informationen handelt.

4. Wesen Des Vertragsverhältnisses, Vertragsgegenstand
Die Parteien arbeiten auf der Basis gegenseitigen Vertrauens und wechselseitiger Unterstützung zusammen. Es besteht Einigkeit, dass die Zusammenarbeit im Interesse beider Parteien liegen. Im Rahmen der Zusammenarbeit werden die Parteien die maßgeblichen, die Zusammenarbeit bestimmenden Faktoren miteinander abstimmen und etwaige Unklarheiten und Unstimmigkeiten im Geiste gegenseitigen Verständnisses gemeinsam klären.

Der Kunde wird der IMS Kratz GmbH alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellen.

IMS Kratz GmbH wird die Leistungen in Übereinstimmung mit dem Vertragsgegenstand und unter Berücksichtigung einer sinnvollen Durchführung entweder im Unternehmen des Kunden bzw. an dem vereinbarten Einsatzort oder aber in eigenen Geschäftsräumen von IMS Kratz GmbH verrichten.

IMS Kratz GmbH wird jedoch fachliche und zeitliche Vorgaben des Kunden insoweit beachten, als dies für die ordnungsgemäße Auftragsdurchführung und zur Berücksichtigung der Betriebsorganisation des Kunden notwendig ist.

IMS Kratz GmbH ist nur insofern für den Kunden zeichnungsberechtigt, wie dies schriftlich mit dem Kunden vereinbart wurde. Alle Tätigkeiten während der Laufzeit der vertraglichen Vereinbarung von IMS Kratz GmbH und Dritten in seinem Auftrag für den Kunden gelten im Zweifel als Tätigkeiten in Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung.

IMS Kratz GmbH wird die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes erbringen.

5. Vergütungssystem
Für die vom jeweiligen Vertrag erfassten Leistungen erhält die IMS Kratz GmbH die vertraglich festgelegte Vergütung, wobei IMS Kratz GmbH berechtigt ist, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen.
Die Abrechnung über die erbrachten Leistungen erfolgt in der Regel zum Ende eines Monats. Der Rechnungsbetrag ist mit 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung vom Kunden zusätzlich zu ersetzen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Erstattung der Reise- und sonstiger Spesen für den Einsatz beim Kunden bzw. Dienstreisen im Auftrag des Kunden nach der jeweils gültigen Reisekostenrichtlinie des Kunden.

Existiert eine solche Regelung nicht, gelten für die Erstattung der Spesen folgende Eckwerte: Flug – Economy Class (flexibler Tarif) oder vergleichbar, Bahn – 1. Klasse – Eigen-PKW 0,50 €/km – Übernachtung: Hotelkategorie 4 Sterne).

Wenn nicht explizit anderes vereinbart wird, sind alle Preisangaben der IMS Kratz GmbH in Euro. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Kommt der Kunde mit einer Zahlungspflicht in Verzug oder treten Umstände ein, die die Vermögenslage des Kunden verschlechtern bzw. dessen Kreditwürdigkeit beeinflussen und ist die Erfüllung der Forderungen der IMS Kratz GmbH hierdurch gefährdet, werden zugleich alle Forderungen der IMS Kratz GmbH gegenüber dem Kunden fällig. Die IMS Kratz GmbH ist in diesem Fall berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten oder diese von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Erfolgt innerhalb einer von der IMS Kratz GmbH gesetzten angemessenen Frist die Zahlung oder die geforderte Sicherheitsleistung nicht, ist die IMS Kratz GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6. Kündigung
Jede Partei ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern die andere Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt. Die Kündigung ist in der Regel erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zulässig. Eine Nachfristsetzung ist jedoch entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.

7. Haftung
Die IMS Kratz GmbH haftet vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen nur dann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Schadenersatz, wenn der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit die IMS Kratz GmbH hiernach haftet, ohne dass ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit nicht vorstehend abweichend geregelt, ist die Haftung der IMS Kratz GmbH auf Schadensersatz ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt.

8. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von der Nationalität des IM und dem Einsatzort für den Mandanten. Die Anwendung des UN Kaufrechts ist explizit ausgeschlossen.
Die Parteien werden bemüht sein, eventuelle Streitigkeiten durch eine gütliche und einvernehmliche Regelung beizulegen. Für den Fall, dass eine solche Regelung nicht gefunden wird, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand Hamburg.

Übersetzungen dieser Geschäftsbedingungen dienen lediglich als Lesehilfe. Bei Streit- und Auslegungsfragen ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.

Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in ähnlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.